Förderprogramme für Nordrhein-Westfalen

 

Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen des Bundeslandes.

 

Bildungsscheck

Ziel des Förderprogramms

  • Ziel ist es, die berufliche Weiterbildung zu fördern.

Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

  • Alle Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen, können gefördert werden.

In welchem Umfang wird gefördert?

  • Förderhöhe je Bildungsscheck: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- Euro
  • Ihr zu versteuerndes Einkommen darf maximal 30.000,- EUR, bei gemeinsam Veranlagten maximal 60.000,- EUR betragen
  • Das Unternehmen, bei dem Sie arbeiten, darf maximal 249 Beschäftigte haben und nicht dem öffentlichen Dienst angehören
  • Unternehmen dürfen innerhalb von zwei Kalender Jahren bis zu 10 Bildungsschecks in Anspruch nehmen
  • Im Zeitraum von zwei Kalenderjahren können Sie einen Bildungsscheck erhalten

Wer wird gefördert?

  • Zugewanderte bzw. Menschen mit Migrationshintergrund
  • Berufsrückkehrende
  • Beschäftigte ohne Berufsabschluss
  • Un- oder Angelernte oder länger als vier Jahre nicht im Ausbildungsberuf tätig
  • Ältere ab 50 Jahren
  • Atypisch Beschäftigte (befristet Beschäftigte, ZeitarbeitnehmerInnen, geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte bis 20Stunden/Woche)

Weitergehende Informationen

  • Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW
    www.weiterbildungsberatung.nrw
    Tel.: 0211 837-1929
  • Örtliche Beratungsstellen

Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen

  • Das AUDITORIUM südwestfalen hat viele Teilnehmer, die einen Bildungsscheck eingelöst haben.
Bildungsurlaub

Ziel des Förderprogramms

  • Beschäftigte bei der beruflichen Weiterbildung zu unterstützen.

Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

  • Alle Bildungsmaßnahmen die dem o. a. Ziel entsprechen.
  • Politische und berufliche Weiterbildungen
  • Mindestdauer: 3 Tage im Block oder 5 Tage in Wochen-Intervallen, mindestens 6 Unterrichtsstunden pro Tag
  • Veranstaltungsort darf max. 500 km von der NRW-Landesgrenze entfernt sein

In welchem Umfang wird gefördert?

  • 5 Tage pro Jahr
  • Für Auszubildende 5 Tage innerhalb der Ausbildung für politische Bildung
  • Freistellung frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses

Wer wird gefördert?

  • ArbeitnehmerInnen
  • Auszubildende (nur politische Bildung)