Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit

Verbesserte Förderkonditionen seit dem 01.04.2024 / Höhere Zuschüsse zu Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt

Zum 01.04.2024 sind wichtige Änderungen des Qualifizierungschancengesetzes in Kraft getreten, über die wir Sie hiermit gerne informieren möchten.

Beschäftigte können nun höhere Zuschüsse erhalten zu einer festen Förderhöhe (ohne Ermessensausübung – wie bisher). Davon können jetzt auch kleinere Einrichtungen profitieren! Die Zuschüsse staffeln sich wie folgt, je nach Betriebsgröße:

  • Unter 50 Beschäftigte:
    100 % Weiterbildungskosten / 75 % Arbeitsentgelt
  • 50 – 499 Beschäftigte:
    50 % Weiterbildungskosten / 50 % Arbeitsentgelt
  • Ab 500 Beschäftigte:
    25 % Weiterbildungskosten / 25 % Arbeitsentgelt

Weiterbildung für Ihr Personal: #Qualifizierungsoffensive | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

Außerdem ist noch eine weitere Fördermöglichkeit seit dem 01.04.2024 hinzugekommen: Qualifizierungsgeld.

Alternativ zu der o. g. Förderung können Sie für Ihre Beschäftigten für die Dauer der Weiterbildung ein Qualifizierungsgeld (Entgeltersatzleistung i. H. v. 60 – 67 %) erhalten. Die Weiterbildungskosten müssen die Arbeitgeber bei dieser Förderung allerdings selbst tragen. Weitere Informationen zum Qualifizierungsgeld:

Qualifizierungsgeld | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

Das AUDITORIUM südwestfalen ist einer der ersten Bildungsträger, die 2007/2008 für Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit zugelassen worden sind. Seitdem sind wir permanent Partner der Agentur für Arbeit und führen nach AZAV eine Vielzahl von Weiterbildungen zertifiziert und (in wesentlichen Teilen) auch staatlich anerkannt für Einrichtungen im Gesundheitswesen durch. Die Zertifizierung unserer Weiterbildungen sichert Ihnen Bildungsmaßnahmen, bei denen ggfs. der Großteil der Kosten von der Arbeitsagentur getragen wird. Damit haben Sie und wir gemeinsam die Chance, für Sie überwiegend kostenneutral den Bildungsbedarf Ihrer Mitarbeiter/innen zu decken.

Das gilt im Zuge der neuesten Pflegereform insbesondere auch für Ihre Pflegehilfskräfte und Fachassistenten, die regelmäßig einen Bedarf an Weiterbildungen haben werden, insbesondere in pflegerischen Abläufen, vor allem in (geronto-)psychiatrischen Einsatzbereichen.

Wir können mit Ihnen, im Rahmen von exklusiven Weiterbildungen für Ihr Unternehmen, die Kompetenzen schulen, die Ihre Mitarbeiter/innen benötigen.

Auf Grundlage unserer 25-jährigen Bildungstätigkeit im Gesundheitswesen sind wir in der Lage, mit Ihnen konkret den Bildungsbedarf Ihrer Mitarbeiter/innen zu bestimmen und dementsprechend zu bedienen. Wir bieten auch – individuell auf den Bedarf Ihrer Einrichtung abgestimmt– Inhouse-Schulungen an.

Aufgrund unserer zertifizierten Möglichkeiten haben Sie den großen Vorteil, insbesondere in einem “Mediengestützten“ Bildungsgang die Mitarbeiter zeitlich nur sehr begrenzt von ihrer Arbeit freistellen zu müssen.

Wir bieten gerne an, persönlich in Ihre Einrichtung zu kommen, um Ihnen bei der Festlegung des Bildungsbedarfs behilflich zu sein und/oder Sie über unsere Möglichkeiten zu informieren. Es sind aber auch “Online“-Gesprächstermine z. B. über Zoom möglich.